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Information für unsere Geschäftspartner und Kunden

2025-11-13 10:32 von Administrator

Information für unsere Geschäftspartner und Kunden

 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Wirkung vom 5. November 2025 den deutschen Zweigniederlassungen der Bank Saderat Iran die 1962 erteilte Bankerlaubnis mit sofortiger Wirkung entzogen.

Gegen diese Maßnahme sind rechtliche Schritte eingeleitet worden; über deren Ausgang ist derzeit noch nicht entschieden. Daher sind wir verpflichtet bis auf Weiteres keine Bankgeschäfte mehr durchzuführen. Ab sofort sind alle Bankgeschäfte eingestellt.

 

Die Aufhebung der Bankerlaubnis steht auch im Zusammenhang mit den Ende September 2025 durch die Verordnung (EU) 1980/2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) 267/2012 als „Snapback“ reaktivierten Finanzsanktionen der EU gegen Iran von 2008. Diese Sanktionen führen unter anderem dazu, dass unsere Vermögenswerte eingefroren und wir durch die Deutsche Bundesbank vom europäischen Zahlungs- und Überweisungsverkehr ausgeschlossen wurden. Als Geschäftsleitung der deutschen Zweigniederlassungen der Bank haben wir die möglichen Maßnahmen ergriffen, um die mit den Sanktionen und der Aufhebung der Bankerlaubnis verbundenen Folgen für Sie als unsere Kunden abzuwenden.

Die Auswirkungen der Sanktionen und der Aufhebung unserer Bankerlaubnis auf unsere bestehenden vertraglichen Beziehungen möchten wir Ihnen nach heutigem Kenntnisstand im Folgenden aufzeigen:

 

Girokonto-Inhaber und Einleger:

Der Verlust der Bankerlaubnis ist für die deutschen Einlagensicherungssysteme kein Entschädigungsfall. Guthaben bleiben bestehen, können aber aufgrund der EU-Sanktionen derzeit nicht frei ausgezahlt werden. Jede Zahlung bedarf einer Genehmigung durch das Sanktionszentrum der Deutschen Bundesbank. Wir beantragen die Genehmigungen. Bislang ist aber eine Überweisung durch uns auf ein von Ihnen benanntes Konto aufgrund des Ausschlusses der Bank vom europäischen Zahlungs- und Überweisungsverkehr technisch nicht möglich. Wir setzen alle uns zur Verfügung stehenden rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen ein, um die technische Zahlungsfähigkeit der Bank so schnell wie möglich wiederherzustellen.

 

Kreditnehmer:

Verpflichtungen aus bestehenden Kreditverträgen uns gegenüber bestehen weiterhin fort. Kredittilgungszahlungen zugunsten der Bank sind unter den Sanktionen zulässig, es ist aber ein anderer IBAN-Code zu verwenden, den Sie bitte bei uns erfragen.

Bareinzahlungen sind unter der EU-Sanktion strafbar, da die Kasse nicht als eingefrorenes Konto gilt.

Bitte sehen Sie bis auf Weiters daher von Barzahlungen oder direkten Überweisungen ab.

 

Vertragspartner (Dienstleister, Lieferanten, Krankenkassen, Versorger):

Rechnungen, die nach dem 1. Oktober 2025 eingegangen sind, können derzeit nur mit Genehmigung des Sanktionszentrums der Deutschen Bundesbank beglichen werden. Wir beantragen die Genehmigungen. Bislang ist aber eine Überweisung durch uns auf ein von Ihnen benanntes Konto aufgrund des Ausschlusses der Bank vom europäischen Zahlungs- und Überweisungsverkehr technisch nicht möglich. Wir setzen alle uns zur Verfügung stehenden rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen ein, um die technische Zahlungsfähigkeit der Bank so schnell wie möglich wiederherzustellen.

 

 

Behörden und Versorger mit Konto bei der Deutschen Bundesbank:

Auch Zahlungen an öffentliche Stellen unterliegen den gleichen Beschränkungen wie oben beschrieben. Rechnungen, die nach dem 1. Oktober 2025 eingegangen sind, können derzeit nur mit Genehmigung des Sanktionszentrums der Deutschen Bundesbank beglichen werden. Wir beantragen die Genehmigungen. Bislang ist aber eine Überweisung durch uns auf ein von Ihnen benanntes Konto aufgrund des Ausschlusses der Bank vom europäischen Zahlungs- und Überweisungsverkehr technisch nicht möglich. Wir setzen alle uns zur Verfügung stehenden rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen ein, um die technische Zahlungsfähigkeit der Bank so schnell wie möglich wiederherzustellen.

 

Die Geschäftsleitung der deutschen Zweigniederlassungen steht in engem Austausch mit dem Stammhaus der Bank Saderat Iran und den zuständigen deutschen Aufsichtsbehörden.

 

Sollten Sie Fragen oder Anliegen im Zusammenhang mit den aktuellen Maßnahmen haben, können sie sich auch an die zuständige Aufsichtsbehörde, die

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),

Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn,

oder an die Ombudsleute der privaten Banken wenden:

Bundesverband deutscher Banken e.V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin

(https://www.bankenombudsmann.de).

 

Von Seiten der Bank stehen Ihnen bei Fragen die auf der Website genannten Kontaktpersonen gerne zur Verfügung.

 

Sobald weitere Entscheidungen getroffen sind, werden wir Sie unverzüglich informieren.

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